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Inklusion / Kooperative Organisationsformen

Alle Menschen sind unterschiedlich und alle Menschen haben die gleichen Möglichkeiten am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Egal wo sie herkommen oder ob sie eine Behinderung haben.

Schauen sie sich gerne auf der Seite von Aktion Mensch das Erklärvideo an.

Für die Schule bedeutet das:

Schulgesetz §3 Abs.3

„In den Schulen wird allen Schülern ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu Bildung und Erziehung ermöglicht. Schüler mit und ohne Behinderung werden gemeinsam erzogen und unterrichtet (inklusive Bildung).“

 

  • Seit 2016 haben Eltern ein Wahlrecht an welchem Lernort das sonderpädagogische Bildungsangebot für ihr Kind umgesetzt werden soll: an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder in Form einer inklusiven Beschulung an einer anderen Schule.
  • An welcher Schule das inklusive Bildungsangebot am besten umgesetzt werden kann, wird nach Gesprächen mit den Eltern vom Schulamt entschieden. Bei der Entscheidung ist das SSA Konstanz maßgebend.

 

Was bedeutet das für mein Kind?

Inklusion

Bei der inklusiven Beschulung werden Kinder mit und ohne Behinderung zusammen in einer Klasse zieldifferent unterrichtet.
Unterstützt werden die Lehrer/innen der Schule stundenweise (je nach Förderbedarf) von Sonderpädagogen.

 

Kooperative Organisationsformen

Das Kind ist Schüler/in der Johann-Peter-Hebel-Schule und hat mit seiner Klasse und den Lehrern vom SBBZ ein Klassenzimmer an der Kooperationsschule. Unterrichtsstunden wie Kunst, Musik oder Sport sowie auch Ausflüge und Projekte finden zusammen mit Kooperationsklassen statt. Ihr Kind ist aber auch bei vielen Aktionen der JPHS dabei. Es gibt immer wieder auch Aktionen und Projekte an der Johann-Peter-Hebel Schule.