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Schulregeln für Eltern

Für die Weiterentwicklung der Schülerinnen und Schüler ist eine gelingende Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten zwingend notwendig.
Diese umfasst:

  • Mindestens zwei individuelle Bildungsplangespräche im Schuljahr.
  • Teilnahme an den Elternabenden und/ oder Elternnachmittagen.
  • Regelmäßiger Austausch über besondere Entwicklungen.
  • Bei Krankheit, Kinder zuhause lassen, nicht in die Schule schicken.

Krankmeldung der Schülerinnen oder Schüler am selben Tag (Telefonisch im Sekretariat Tel.-Nr.: 07461 9268600), bei Bedarf gleichzeitig an Therapeuten und Busunternehmen.

  • Rückmeldung auf Anfragen der Schule (Elternbriefe, Mitteilungsheft etc.).
  • Unverzügliche Mitteilung bei Änderung der Adresse oder Telefonnummer.
  • Kostenübernahme der sächlichen Kosten, wie Mittagessen, Unterrichtsmaterialien, Schulveranstaltungen, Schullandheimaufenthalte, etc.
  • Für regelmäßigen, pünktlichen Schulbesuch zu sorgen
  • Darauf zu achten, dass die benötigten Unterrichtsmaterialien (Schwimm- oder Sportsachen, Arbeitsschürzen, Schulranzen mit Schreibmaterialien, Elterninfoheft, etc.) mitgebracht werden.

Für einen geregelten und ungestörten Unterrichtsablauf ist es notwendig, dass sich Schüler, Eltern und Lehrer an folgende Regeln halten:

  • Unterrichtsbesuche von Eltern sind nur in Ausnahmefällen und nach Terminabsprache möglich.
  • Rechtzeitige Mitteilung, wenn Schüler vor Unterrichtsende abgeholt werden, dabei den Unterrichtsablauf nicht stören.