Schulregeln für Eltern
Für die Weiterentwicklung der Schülerinnen und Schüler ist eine gelingende Erziehungspartnerschaft zwischen Schule und Erziehungsberechtigten zwingend notwendig.
Diese umfasst:
- Mindestens zwei individuelle Bildungsplangespräche im Schuljahr.
- Teilnahme an den Elternabenden und/ oder Elternnachmittagen.
- Regelmäßiger Austausch über besondere Entwicklungen.
- Bei Krankheit, Kinder zuhause lassen, nicht in die Schule schicken.
Krankmeldung der Schülerinnen oder Schüler am selben Tag (Telefonisch im Sekretariat Tel.-Nr.: 07461 9268600), bei Bedarf gleichzeitig an Therapeuten und Busunternehmen.
- Rückmeldung auf Anfragen der Schule (Elternbriefe, Mitteilungsheft etc.).
- Unverzügliche Mitteilung bei Änderung der Adresse oder Telefonnummer.
- Kostenübernahme der sächlichen Kosten, wie Mittagessen, Unterrichtsmaterialien, Schulveranstaltungen, Schullandheimaufenthalte, etc.
- Für regelmäßigen, pünktlichen Schulbesuch zu sorgen
- Darauf zu achten, dass die benötigten Unterrichtsmaterialien (Schwimm- oder Sportsachen, Arbeitsschürzen, Schulranzen mit Schreibmaterialien, Elterninfoheft, etc.) mitgebracht werden.
Für einen geregelten und ungestörten Unterrichtsablauf ist es notwendig, dass sich Schüler, Eltern und Lehrer an folgende Regeln halten:
- Unterrichtsbesuche von Eltern sind nur in Ausnahmefällen und nach Terminabsprache möglich.
- Rechtzeitige Mitteilung, wenn Schüler vor Unterrichtsende abgeholt werden, dabei den Unterrichtsablauf nicht stören.