Inhalt
  • Seit 2016 haben Eltern ein Wahlrecht an welchem Lernort das sonderpädagogische Bildungsangebot für ihr Kind umgesetzt werden soll: an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum oder in Form einer inklusiven Beschulung an einer anderen Schule.
  • An welcher Schule das inklusive Bildungsangebot am besten umgesetzt werden kann, wird nach Gesprächen mit den Eltern vom Schulamt entschieden. Bei der Entscheidung ist das SSA Konstanz maßgebend.