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Informationen zum Masernschutzgesetz

Liebe Eltern,

eine Information, die wir Ihnen heute zukommen lassen möchten betrifft das Maserschutzgesetz, das im März 2020 in Kraft getreten ist. Dies beinhaltet, dass wir von allen  Schülern und Schülerinnen einen Nachweis benötigen, dass sie ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun sind. Im Anhang senden wir Ihnen ein Schreiben, in dem genau beschrieben wird, wie dieser Nachweis aussehen muss. Wir bitten Sie uns einen dieser Nachweise (z.B. Impfausweis) bis zum 30.11.2020 mitzugeben bzw. vorzulegen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung! Bleiben Sie gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

Lucie Schillinger

(stellv. Schulleiterin)

Hier finden Sie die Informationen zu dem Masernschutzgesetz.

16.11.2020